Vergabeunterlagen
Barrierefreie Software und Websites ausschreiben: BITV 2.0 und EN 301 549 praxisnah umsetzen
Barrierefreie Software und Websites ausschreiben: So verankerst du BITV 2.0 und EN 301 549 in Vergabeunterlagen, Tests und Abnahme.
KI-generiert Die neue Website soll in wenigen Monaten live gehen, ein Fachverfahren wird erweitert oder eine App neu beschafft. Im Leistungsumfang steht bislang nur: „Die Anwendung muss barrierefrei sein.“ Diese Formulierung reicht nicht. Sie lässt offen, welcher Standard gilt, welche Funktionen geprüft werden, wer testet und wann ein Mangel vorliegt. Genau daraus entstehen später Streit, Nachbesserungen und im schlimmsten Fall eine Lösung, die Menschen mit Behinderungen ausschließt.
Digitale Barrierefreiheit ist für öffentliche Auftraggeber kein Zusatzwunsch. Für Bundesstellen konkretisiert die BITV 2.0 die Anforderungen. Länder und Kommunen müssen ihre jeweils einschlägigen landesrechtlichen Regelungen beachten. Als technischer Maßstab spielt die EN 301 549 eine zentrale Rolle. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz hat das Thema zudem im Markt deutlich sichtbarer gemacht. Es betrifft bestimmte Produkte und Dienstleistungen im Verbrauchermarkt, ersetzt aber nicht die öffentlich rechtlichen Verpflichtungen von Vergabestellen.
Damit Barrierefreiheit nicht bei einer allgemeinen Zusage des Auftragnehmers endet, muss sie durchgängig in die Vergabeunterlagen. Wir zeigen dir, wie du Anforderungen für Websites, Fachverfahren und Apps strukturiert beschreibst und belastbar abnimmst.

Infografik zu Barrierefreie Software und Websites ausschreiben: BITV 2.0 und EN 301 549 praxisnah umsetzen (KI-generiert).
Den richtigen Rechts und Technikrahmen festlegen
Am Anfang steht eine klare Einordnung deines Beschaffungsvorhabens. Prüfe zunächst, welche Barrierefreiheitsvorgaben für deine Organisation gelten. Für Bundesbehörden ist regelmäßig die BITV 2.0 maßgeblich. Bei Landes und Kommunalverwaltungen können abweichende oder ergänzende landesrechtliche Vorgaben gelten. Auch Einrichtungen des öffentlichen Rechts und andere Auftraggeber sollten ihren individuellen Rechtsrahmen vorab klären.
Die EN 301 549 übersetzt Barrierefreiheit in technische und funktionale Anforderungen für Informations und Kommunikationstechnik. Sie erfasst nicht nur klassische Internetseiten. Je nach Beschaffungsgegenstand kann sie unter anderem Webinhalte, mobile Anwendungen, Dokumente, Softwareoberflächen, Authentifizierung, Support und Hardwarefunktionen betreffen.
Für Webangebote sind die Anforderungen an Webinhalte besonders relevant. Sie orientieren sich in weiten Teilen an den Web Content Accessibility Guidelines, kurz WCAG. In den Vergabeunterlagen solltest du jedoch nicht lediglich „WCAG konform“ verlangen. Benenne stattdessen die einschlägige Fassung der EN 301 549 und die Anforderungen, die für deinen konkreten Leistungsgegenstand gelten.
Eine tragfähige Grundformulierung kann beispielsweise festlegen, dass die Leistung bei Übergabe die in den Vergabeunterlagen bezeichneten Anforderungen der EN 301 549 in der jeweils konkret benannten Fassung erfüllen muss. Ergänze, welche Teile der Norm nicht einschlägig sind und weshalb. Das verhindert sowohl überzogene Anforderungen als auch Lücken.
Leistungsgegenstand und Nutzungsszenarien konkret beschreiben
Barrierefreiheit kann nur geprüft werden, wenn die erwartete Nutzung bekannt ist. Beschreibe deshalb nicht nur Technik und Funktionen, sondern auch typische Wege durch die Anwendung.
Bei einer Website können das sein:
- Startseite und Navigation
- Suche und Filter
- Kontaktformular und Terminbuchung
- Anmeldung und geschützter Bereich
- Bereitstellung von Dokumenten
- eingebundene Karten, Videos und externe Dienste
Bei einem Fachverfahren kommen häufig komplexere Szenarien hinzu:
- Anmeldung mit Mehrfaktorauthentifizierung
- Datenerfassung in umfangreichen Formularen
- Tabellen mit Sortierung, Filterung und Bearbeitung
- Upload und Download von Dateien
- Erstellung von Bescheiden oder Reports
- Fehlermeldungen, Pflichtfeldprüfungen und Korrekturwege
- Rollen und Rechteverwaltung
Bei Apps solltest du zusätzlich festlegen, welche Betriebssysteme, Bildschirmgrößen und Eingabemethoden unterstützt werden. Eine Anwendung, die mit Touchbedienung funktioniert, aber bei vergrößerter Darstellung wichtige Schaltflächen verdeckt, erfüllt ihren Zweck nicht barrierefrei.
Formuliere Anforderungen möglichst ergebnisorientiert. Statt eine bestimmte technische Umsetzung vorzuschreiben, beschreibst du die zugängliche Nutzung. Beispielsweise: Alle Funktionen müssen mit Tastatur bedienbar sein. Der sichtbare Fokus muss eindeutig erkennbar sein. Fehlermeldungen müssen verständlich sein, dem jeweiligen Eingabefeld zugeordnet werden und Hinweise zur Korrektur enthalten.
Anforderungen in Leistungsbeschreibung und Vertrag verteilen
Barrierefreiheit gehört nicht nur in einen Absatz der Leistungsbeschreibung. Sie betrifft mehrere Unterlagen. Eine gute Vergabe trennt dabei zwischen Mindestanforderungen, Nachweisen, Bewertung und Vertragsdurchführung.
| Bestandteil | Inhalt |
|---|---|
| Leistungsbeschreibung | Verbindliche technische und funktionale Anforderungen |
| Bewertungsmatrix | Zusätzliche Qualitätsmerkmale, soweit sie bewertet werden sollen |
| Vertragsbedingungen | Mitwirkung, Prüfungen, Mängelbeseitigung und Abnahme |
| Testkonzept | Prüfumfang, Testmethoden, Testfälle und Dokumentation |
| Preisblatt | Aufwand für Tests, Nachbesserungen und Dokumentation, soweit erforderlich |
Mindestanforderungen müssen eindeutig als solche bezeichnet sein. Ein Angebot, das sie nicht erfüllt, kann nicht dadurch gerettet werden, dass der Bieter später allgemeine Verbesserungsbereitschaft erklärt. Frage deshalb nicht nur: „Ist Ihre Lösung barrierefrei?“ Sinnvoller sind konkrete Erklärungen zu den geforderten Nutzungsszenarien, Funktionen und Nachweisen.
Qualitätskriterien darfst du bewerten, wenn sie einen Bezug zum Auftragsgegenstand haben und transparent beschrieben sind. Denkbar ist etwa die Qualität eines angebotenen Testkonzepts, die Erfahrung des vorgesehenen Teams mit vergleichbaren Projekten oder die Plausibilität des Vorgehens zur barrierefreien Redaktion. Wichtig ist: Die Wertung darf nicht dieselben zwingenden Mindestanforderungen nochmals unklar bewerten.
Nachweise sinnvoll fordern, aber nicht überfrachten
Ein Konformitätsbericht kann hilfreich sein, ersetzt aber keine Prüfung deines konkreten Systems. Frage deshalb gezielt nach belastbaren Unterlagen. Dazu können gehören:
- eine Anforderungsliste mit Zuordnung zu den relevanten Vorgaben
- ein Prüfbericht aus einem vergleichbaren Projekt
- eine Beschreibung der vorgesehenen Qualitätssicherung
- Muster für barrierefreie Dokumente, Formulare oder Komponenten
- Angaben zu eingesetzten Prüfwerkzeugen und manuellen Tests
- Qualifikation und Rollen der für Barrierefreiheit zuständigen Personen
Achte auf den Zeitpunkt des Nachweises. Unterlagen, die die grundsätzliche Leistungsfähigkeit des Bieters zeigen, können bereits mit dem Angebot verlangt werden. Der vollständige Nachweis der konkreten Konformität entsteht häufig erst während Umsetzung und Abnahme. Dann gehört er als vertragliche Lieferpflicht in den Vertrag.
Verlange keine Zertifikate, wenn du nicht sicher bist, was sie tatsächlich aussagen. Ein Zertifikat kann sich auf eine andere Produktversion, einen begrenzten Prüfbereich oder einen früheren Stand beziehen. Entscheidend ist immer, ob die konkret gelieferte Anwendung die vereinbarten Anforderungen erfüllt.
Ein Testkonzept vor der Zuschlagserteilung festlegen
Automatische Prüfwerkzeuge sind nützlich, finden aber nur einen Teil möglicher Barrieren. Sie erkennen beispielsweise oft fehlende technische Angaben. Ob ein Alternativtext sinnvoll ist, eine Überschrift verständlich formuliert wurde oder ein komplexes Formular mit Screenreader nutzbar bleibt, muss zusätzlich manuell geprüft werden.
Lege deshalb ein abgestuftes Testkonzept fest:
- Automatisierte Prüfungen für wiederkehrende technische Fehler
- Manuelle Prüfung von Seiten, Masken und Komponenten
- Tastaturtests ohne Maus
- Tests mit Bildschirmvergrößerung und unterschiedlichen Darstellungen
- Screenreadertests für zentrale Nutzungsszenarien
- Prüfung von Kontrasten, Fokusführung und Fehlermeldungen
- Tests von Dokumenten, Medien und eingebundenen Drittinhalten
Definiere außerdem, wer testet. Der Auftragnehmer sollte eigene Qualitätssicherung nachweisen und dokumentieren. Die Vergabestelle oder ein beauftragter unabhängiger Prüfdienst sollte die Ergebnisse kontrollieren. Besonders wertvoll sind Tests mit Menschen mit Behinderungen. Sie ersetzen keine normorientierte Prüfung, zeigen aber reale Nutzungshürden, die in rein technischen Tests leicht übersehen werden.
Beschreibe die Testfälle so konkret, dass beide Seiten denselben Prüfgegenstand vor Augen haben. Ein Testfall lautet nicht nur „Formular prüfen“. Besser ist: „Eine Nutzerin füllt das Formular ausschließlich mit Tastatur aus, erkennt Pflichtfelder, erhält verständliche Hinweise zu fehlerhaften Eingaben, korrigiert diese und sendet das Formular erfolgreich ab.“
Abnahme an klare Kriterien und Mängelklassen knüpfen
Die Abnahme ist der Moment, in dem sich entscheidet, ob deine Anforderungen verbindlich waren. Vereinbare deshalb, dass die Abnahme erst erfolgt, wenn die festgelegten Prüfschritte durchgeführt, Ergebnisse dokumentiert und relevante Mängel beseitigt sind.
Hilfreich ist eine Mängelklassifikation. Sie muss zu deinem Projekt passen, kann aber etwa zwischen kritischen, erheblichen und geringfügigen Mängeln unterscheiden. Kritisch wäre beispielsweise, wenn ein zentraler Antrag nicht per Tastatur abgeschlossen werden kann. Erheblich kann ein nicht erreichbarer Inhaltsbereich sein, für den kein gleichwertiger Zugang besteht. Geringfügige Mängel dürfen nicht dazu führen, dass wesentliche Barrieren verharmlost werden. Lege im Vertrag fest, welche Mängel die Abnahme verhindern und innerhalb welcher Frist sie zu beheben sind.
Fordere als Abnahmeunterlagen mindestens:
- den vollständigen Prüfbericht
- eine Liste der geprüften Seiten, Funktionen und Testfälle
- dokumentierte festgestellte Mängel einschließlich Status
- Angaben zu Ausnahmen und deren Begründung
- Hinweise zur barrierefreien Pflege durch Redaktion und Fachseite
- aktuelle Informationen für die erforderliche Erklärung zur Barrierefreiheit, soweit diese für dein Angebot erforderlich ist
Barrierefreiheit auch nach dem Projekt sichern
Eine bei Projektende barrierefreie Website kann durch spätere Inhaltsänderungen schnell neue Barrieren aufweisen. Das gilt besonders für PDF Dokumente, redaktionelle Beiträge, neue Formulare und nachträglich integrierte Dienste. Plane deshalb Schulungen, Redaktionsleitfäden und regelmäßige Prüfungen mit ein.
Bei Fachverfahren und Apps sollte jede Weiterentwicklung einem festen Prüfprozess folgen. Neue Komponenten, neue Prozessschritte und größere Updates gehören erneut in die Qualitätssicherung. Halte außerdem vertraglich fest, wie der Auftragnehmer bei Änderungen an verwendeten Standardkomponenten, Schnittstellen oder Betriebssystemen unterstützt.
Wenn du Vergabeunterlagen, Testkonzept und Vertrag früh zusammen denkst, wird Barrierefreiheit steuerbar. Passende Seminare und Termine findest du bei uns auf cmt.de.
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